Ratgeber · Metering & Messwesen

Smart-Meter-Rollout:
Was für Ihr Objekt zählt.

Welche Regeln gelten für Wohngebäude, Gewerbestandorte, Hausverwaltungen und bestehende Erzeugungsanlagen? Dieser Überblick fasst die wichtigsten Punkte für Radolfzell, den Landkreis Konstanz und die Bodenseeregion zusammen.

Die kurze Antwort

Nicht jede Messstelle ist gleich.
Das Objekt entscheidet.

Der Rollout intelligenter Messsysteme richtet sich nach gesetzlichen Fallgruppen und technischen Voraussetzungen. Entscheidend sind Verbrauch, Erzeugungsanlage, Messstelle und Zuständigkeit. Eine allgemeine Aussage für jedes Objekt gibt es deshalb nicht.

01

Über 6.000 kWh/a

Bei Letztverbrauchern mit mehr als 6.000 kWh Jahresverbrauch ist ein intelligentes Messsystem ein gesetzlicher Pflichteinbaufall.

02

Über 7 kW Erzeugung

Bei EEG- oder KWKG-Erzeugungsanlagen über 7 kW kann der Pflichteinbau zusammen mit einer Steuerungseinrichtung relevant werden.

03

Zieljahr 2032

Das Messstellenbetriebsgesetz sieht gesetzliche Zielquoten für den Ausbau vor. Das Zieljahr ist keine individuelle Einbaufrist für jeden Anschluss.

04

Das Objekt entscheidet

Verbrauch, Erzeugungsanlage, Messpunkt, §14a-Regeln und Zuständigkeit bestimmen den konkreten Fall.

Für die Praxis

Vom Schwellenwert
zur konkreten Prüfung.

Für ein Gebäude oder einen Standort reicht es selten, nur den Jahresverbrauch zu betrachten. Eine verlässliche Prüfung bezieht Messstellen, Erzeugung, steuerbare Verbraucher, Datenwege und die Zuständigkeiten im Betrieb ein.

01

Messstellen erfassen

Zählpunkte, Zählerarten, Zuständigkeiten und vorhandene Messkonzepte in einer prüfbaren Übersicht zusammenführen.

02

Erzeugung und Verbrauch verbinden

Bestehende PV-Erzeugungsanlagen, Lasten, Speicher und Ladeinfrastruktur zeitlich gemeinsam betrachten.

03

Datenweg und Darstellung klären

Prüfen, welche Daten freigegeben, übertragen und in PERNICE ONE sowie PERNICE VISUAL genutzt werden können.

FAQ zum Rollout

Häufige Fragen
zum Rollout.

Die Antworten geben einen technischen Überblick. Gesetzliche Vorgaben, Preisobergrenzen, Zuständigkeiten und Fristen müssen am jeweiligen Messpunkt geprüft werden.

01

Bin ich persönlich vom Smart-Meter-Rollout betroffen?

Das lässt sich nicht allein aus der Adresse ableiten. Entscheidend sind unter anderem Jahresverbrauch, Anlagenart und -leistung, steuerbare Verbrauchseinrichtungen, Messpunkt und der zuständige Messstellenbetreiber. Die Schwellenwerte auf dieser Seite geben eine erste Orientierung, ersetzen aber keine Prüfung des einzelnen Anschlusses.

02

Was bedeutet das für eine bestehende PV-Erzeugungsanlage?

Eine bestehende Anlage wird hier als Erzeugungsanlage im laufenden Betrieb betrachtet. Bei Anlagen über 7 kW kann das Mess- und Steuerungskonzept gesetzlich relevant sein. Pernice installiert keine PV-Anlagen. Wir können vorhandene Erzeugungs-, Verbrauchs- und Messdaten prüfen und sie – wenn vereinbart – mit PERNICE ONE und PERNICE VISUAL verbinden.

03

Wer ist für den Einbau zuständig?

Der zuständige Messstellenbetreiber organisiert Messstellenbetrieb und Einbau. Pernice unterstützt bei der technischen Bestandsaufnahme, bei Datenwegen und bei den Anforderungen an den späteren Betrieb. Zuständigkeiten und Leistungsgrenzen werden vor Beginn eindeutig festgelegt.

04

Welche Unterlagen sollte ich für ein Erstgespräch bereithalten?

Hilfreich sind Zähler- oder Messstellenlisten, Jahresverbräuche, vorhandene Messkonzepte, Angaben zu PV-Erzeugung, Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe, technische Anlagenübersichten und – im Gewerbe – Lastgänge oder vorhandene Datenexporte.

05

Kann ein Smart Meter mit PERNICE ONE und VISUAL verbunden werden?

Das hängt von Messsystem, Datenfreigabe, Schnittstelle und dem vereinbarten Betriebsmodell ab. Nach technischer Prüfung können Mess- und Erzeugungsdaten in PERNICE ONE gebündelt und mit PERNICE VISUAL verständlich dargestellt werden. Eine pauschale Kompatibilitätszusage ist nicht möglich.

Primärquellen

Gesetzliche Grundlagen
verlässlich nachlesen.

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur und auf das Messstellenbetriebsgesetz. Da sich Vorgaben ändern können, zählt bei einem konkreten Vorhaben immer die aktuelle Prüfung am Messpunkt.

Nächster Schritt

Messstelle, Anlage
und Ziel angeben.

Für eine erste Anfrage reichen Standort, Ziel, Verbrauchsgruppe sowie Angaben zu Messstellen und vorhandener Erzeugung. CAD-Daten und Leistungsverzeichnisse senden Sie bitte erst über einen abgestimmten, gesicherten Upload-Weg.