ENERGIE GEMEINSAM NUTZEN
Gemeinsam erzeugen. Getrennt abrechnen.
Erkunden Sie die rechnerische Zuordnung in einer Energiegemeinschaft. Erzeugung und Verbrauch müssen zeitlich zusammenpassen.
PERNICE ONE / INTERAKTIVES FUNKTIONSBEISPIEL
Nachbarschaftsstrom
02 / ENERGIEFLUSS
Erzeugung trifft Verbrauch
45 kWp Nennleistung
6 von 6 Einheiten nehmen teil
Reststrom 2,6 kW
Die Zuordnung läuft über das öffentliche Netz. Alle sechs Verbrauchsstellen beziehen ihren Strom physisch aus dem Netz. Eine separate PV-Anlage speist im Beispiel vollständig ein. Der zugeordnete Solaranteil verändert die rechnerische Aufteilung zwischen gemeinsamer Energie und Reststrom, nicht den physischen Netzbezug.
Tagesverlauf
Viertelstundenmittel / kW- Solarstrom zugeordnet
- 163,8kWh
- Reststrom aller Einheiten
- 99,1kWh
- Solarer Deckungsanteil
- 62,3%
Summe der Viertelstunden
Bezogen auf alle sechs Einheiten
03 / AUSWERTUNG
Jede Einheit. Jede Menge.
Tagesmengen entstehen aus 96 Einzelintervallen. Eine jährliche Ersparnis lässt sich daraus nicht ableiten.
| Einheit | Verbrauch | Solaranteil | Reststrom |
|---|---|---|---|
| Einheit 01Teilnahme aktiv | 106,5 | 50,1 | 56,4 |
| Einheit 02Teilnahme aktiv | 79,9 | 50,1 | 29,8 |
| Einheit 03Teilnahme aktiv | 28,8 | 23,9 | 5,0 |
| Einheit 04Teilnahme aktiv | 24,4 | 20,3 | 4,1 |
| Einheit 05Teilnahme aktiv | 14,4 | 12,1 | 2,3 |
| Einheit 06Teilnahme aktiv | 8,9 | 7,4 | 1,4 |
| Gesamt | 263,0 | 163,8 | 99,1 |
Solarerzeugung: 300,5 kWh. Zugeordnet: 163,8 kWh. Nicht zugeordnet: 136,6 kWh. Bei festen Anteilen verteilt dieses Beispiel ungenutzte Anteile nicht weiter. Rundungsdifferenzen in der Anzeige sind möglich.
Wer liefert den Reststrom?
Beim Energy Sharing behalten die Abnehmer einen ergänzenden Liefervertrag. Das Beispiel bildet nur die gemeinsame Energiemenge ab. Netzentgelte, Abgaben und Lieferantenprozesse sind nicht eingerechnet.
Werte der gewählten Viertelstunde
12:00–12:15 Uhr, alle Leistungswerte als Mittelwert.
- PV-Erzeugung
- 45,000 kW
- Gebäude
- 24,852 kW
- Laden
- 0,000 kW
- Netzbezug
- 24,852 kW
- Physische Einspeisung
- 45,000 kW
- Speicher laden
- 0,000 kW
- Speicher entladen
- 0,000 kW
BETRIEB / MESSUNG / BELEGE
Vom Messpunkt zum Beleg.
Synthetische Werte
Ein gemischt genutztes Areal, getrennte Messpunkte und eine nachvollziehbare Zuordnung. Wechseln Sie zwischen Betreiberansicht und einzelner Nutzung.
Perspektivwechsel in einer öffentlichen Demo. Keine Anmeldung und kein Zugriff auf echte Kundenkonten.
Modellmonat September 2026
2.880 Viertelstunden je Messpunkt- Verbrauch
- 7.467,8 kWh
- Solarstrom zugeordnet
- 3.892,7 kWh
- Reststrom
- 3.575,1 kWh
Messdatenprüfung ausprobieren
Alle synthetischen Intervalle sind vorhanden. Mengenprüfung und Belegprüfung bleiben getrennte Schritte.
Modellmonat mit täglich wechselnden, synthetischen Erzeugungs- und Verbrauchsfaktoren. Die Struktur orientiert sich an betreuten Wohn- und Gewerbeobjekten; Namen, Mengen und Preise sind keine Kundendaten.
04 / EINORDNUNG
Was das Beispiel zeigt
Ein fiktiver Tag
96 vollständige Viertelstunden von 00:00 bis 24:00 Uhr. Die Kurven sind synthetisch. Sie stammen weder aus einer Kundenanlage noch aus einer Wetterprognose. Leistung in kW, Energie in kWh.
Verteilung ohne Doppelzählung
Die Zuordnung ist pro Intervall durch Erzeugung und Verbrauch begrenzt. Nicht teilnehmende Einheiten erhalten keinen Solaranteil. Die dynamische Verteilung folgt dem aktuellen Verbrauch. Feste gleiche Anteile bleiben pro Einheit begrenzt. Ein realer vertraglicher Schlüssel ist gesondert festzulegen.
Energy Sharing ist projektabhängig
§ 42c EnWG regelt die gemeinsame Nutzung über das öffentliche Verteilernetz. Betreiberkreis, Messung, Vertragsbeziehungen und Netzgebiet begrenzen die Anwendung. Die Demonstration prüft keine rechtliche Eignung und bildet keine Abrechnung oder Netzentgelte ab.
Vom Beispiel zur Anlage
Pernice betreibt PV-Anlagen und verbindet geeignete Anlagentechnik mit PERNICE ONE. VISUAL ist das Modul für freigegebene Ansichten und Bedienfunktionen. Die Installation von PV-Anlagen gehört nicht zu unserem Angebot. Diese Demo ist keine zugesicherte Produktkonfiguration.
Fachliche Orientierung: § 42a EnWG, § 42b EnWG, § 42c EnWG. Stand 24.10.2026. Keine Rechts-, Tarif- oder Auslegungsberatung.
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